Neues im Fall des Patientenmörders Högel

Die Verfahren zogen sich jahrelang hin, jetzt gibt es Neuigkeiten. Doch zunächst ein kurzer Rückblick: Im September 2020 hatte der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes die Revision des früheren Krankenpflegers Niels Högel verworfen und damit einen Schlusspunkt gesetzt. Damit erlangte das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Juni 2019 Gültigkeit, das Nils Högel wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt hatte. Högel hatte Patientinnen und Patienten Medikamente injiziert, die oft zu einem Herzstillstand und zum Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Der Fall Högel ist einer der folgenschwersten Taten eines deutschen Serienmörders, die wir in unserem Buch „Geschädigt statt geheilt“ neben zahlreichen ähnlichen Vorgängen in Heimen und Krankenhäusern dargestellen.

Leitende Mitarbeiter müssen vor Gericht

Ende April 2021 hat sich im Fall Högel etwas ergeben, worauf viele lange gewartet haben: Mehrere leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums Oldenburg – teils ehemalige, teils noch dort beschäftigte – werden als Folge der Mordserie des ehemaligen Krankenpflegers vor Gericht kommen. Wann die Hauptverhandlung gegen sie beginnnt, ist noch unklar. Es handelt sich dabei um den damaligen Geschäftsführer, den früheren ärztlichen Leiter der kardiologischen Intensivstation, den Pflegeleiter dieser Station, eine ehemalige Pflegedirektorin und den ärztlichen Leiter der Anästhesiestation des Klinikums Oldenburg.

Anklage lautet auf Behilfe zum Totschlag

Die zuständige Oldenburger Staatsanwaltschaft wirft den Angeschuldigten Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen in mehreren Fällen vor. Das Verfahren betrifft drei Todesfälle im Klinikum Oldenburg;  die 60 Todesfälle im Klinikum Delmenhorst werden nicht Teil der Anklage sein. Die Angeschuldigten seien in Oldenburg  in ihren jeweiligen Funktionen für das Wohl der ihnen anvertrauten Patientinnen und Patienten verantwortlich gewesen, heißt es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Angeschuldigten kommen nicht als Mittäter, sondern lediglich als Gehilfen Högels in Betracht, teilte das Gericht mit. „Es sei nach dem Akteninhalt nicht zu erkennen, dass sie sich die Taten des voll verantwortlich und autonom handelnden Begehungstäters Högel zu eigen machen wollten“, so das Landgericht weiter. Es bestehe jedoch der Verdacht, dass sie die von ihnen nicht erwünschten Taten Högels – aus Sorge um das Ansehen der eigenen Person, der Station oder der Klinik – unterstützt haben könnten, indem sie ihn gewähren ließen.

Noch müssen wir abwarten, was dieses Verfahren ergibt. Prognosen sind unmöglich. Es bleibt das Erstaunen darüber, dass Högel so lange so viele Morde begehen  konnte, ohne dass die Vorgesetzten seine ständigen Grenzüberschreitungen bemerkten und beendeten.

Dr. Eckart Roloff

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