Weitere Anklagen im Bottroper Zyto-Skandal

Lange hat es gedauert, doch nun ist die Entscheidung gefallen: Nachdem das Landgericht Essen den Bottroper Apotheker Peter Stadtmann im Juli 2018 zu zwölf Jahren Haft verurteilt hatte, hat nun die Essener Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei ehemalige Mitarbeiterinnen Stadtmanns erhoben. Der Vorwurf: Sie sollen auf bandenmäßige Art und Weise Zytostatika unterdosiert haben. Die beiden früheren pharmazeutisch-technischen Angestellten haben bisher zu diesem Vorwurf gegenüber der Staatsanwaltschaft keine Stellung bezogen.

Infusionsbeutel enthielten zu wenig Zytostatika

Die Staatsanwaltschaft glaubt nachweisen zu können, dass in der Apotheke 20 unterdosierte Infusionsbeutel gefunden wurden, die den Kürzeln entsprechend diese beiden Angestellten hergestellt hatten. Im Mittelpunkt steht die mögliche Verletzung von § 8 Arzneimittelgesetz mit einer fortgesetzten Abweichung anerkannter pharmazeutischer Regeln. Die Anklage ist beim Landgericht Essen eingegangen. Ob es eine Hauptverhandlung geben wird, ist noch nicht klar. Das Urteil im Fall Stadtmann ist bisher nicht rechtskräftig. Seine Verteidiger haben Revision beim BGH und Haftbeschwerde eingelegt.

Dr. Eckart Roloff
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