Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Bottroper Apotheker Peter Stadtmann (50) in Haft muss; das Gericht verwarf dessen Revisionsantrag. Der Verurteilte saß bisher in Untersuchungshaft.
Zwei Jahre, nachdem das Landgericht Essen den Apotheker zu 12 Jahren Haft und lebenslangem Berufsverbot verurteilt hatte, wurde das Urteil nun rechtskräftig. Bei diesem Verfahren, das sich über Monate hinzog, hatte sich Stadtmann in dem stark beachteten Fall mit keinem Wort zu den Vorwürfen geäußert.
Unterdosierte Krebsmedikamente
Der BGH wies auch den Einspruch mehrerer Nebenkläger zurück. Sie hatten eine Verurteilung wegen Tötungsdelikten und Körperverletzung erreichen wollen. Das Karlsruher Gericht minderte jedoch die von Stadtmann einzuziehenden „Taterträge“. Es geht dabei nicht mehr um etwa 17 Millionen, sondern um 13,6 Millionen Euro.
Der
Pharmazeut hatte in seiner Apotheke mit zahlreichen MitarbeiterInnen jahrelang
vor allem zytostatische und sehr teure Zubereitungen hergestellt, die an
Arztpraxen und Kliniken gingen und Tumorpatienten verschrieben wurden. Von 2012
bis 2016 soll er „mindestens 14.564 Arzneimittelzubereitungen“ selbst gefertigt
oder Angestellte damit beauftragt haben, „die nicht die ärztlich verschriebene
Wirkstoffmenge enthielten“, sondern unterdosiert waren, wie der BGH ausführt.
Der Fall wird in unserem Buch „Geschädigt statt geheilt“ ausführlich
dargestellt.
Bundesgerichtshof, Az. 4 StR
503/19