PIP-Opfer gehen leer aus

Rückschlag für Frauen im Medizinskandal um fehlerhafte Brustimplantate der französischen Firma PIP, der 2010 ans Licht kam: Der Europäische Gerichtshof sieht im EU-Recht keine Grundlage für Schadenersatzansprüche einer deutschen Patientin an die Versicherung des französischen Herstellers. Das heißt: Wer nicht im Land des Herstellers operiert wurde, genießt keinen Versicherungsschutz. Kaum zu glauben. Diese Angelegenheit falle nicht unter EU-Recht, hieß es. Eine Entscheidung, die politische Konsequenzen haben muss. Denn hier klafft eine dicke Lücke in der länderübergreifenden medizinischen Produkthaftung. Es bleibt spannend: Der Fall geht jetzt zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt.
Traurige Fortsetzung eines Kapitels unseres Buches „Geschädigt statt geheilt“. Näheres:

https://www.n-tv.de/panorama/Deutsche-scheitert-mit-Brustimplantat-Klage-article21840017.html

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