TÜV Rheinland muss PIP-Opfer entschädigen

Ein bahnbrechendes Urteil des Berufungsgerichts im französischen Aix-en-Provence und ein großer Erfolg für die Opfer: Der TÜV Rheinland wurde am 11. Februar 2021 dazu verurteilt, an 13.456 Frauen Schadensersatz zu zahlen, weil sie durch gefälschte Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) massiv in ihrer Gesundheit geschädigt worden waren. Die Qualitätssicherung der Implantate hatte der TÜV Rheinland vorgenommen und sie mit dem CE-Siegel zertifiziert. Sie bestanden jedoch aus billigem Industrie-Silikon, rissen häufig und schwitzten Silikon ins Gewebe aus. Die Frauen litten in der Folge an schmerzhaften Brustentzündungen und -verhärtungen. Weitere Operationen waren notwendig, und die Gefahr von Folgerkrankungen ist bis heute nicht auszuschließen.

400.000 PIP-Opfer weltweit

Der Skandal flog 2010 auf. Rund 400.000 Frauen weltweit sind betroffen, die weitaus meisten erhielten bisher keinen Cent Schadensersatz. Der TÜV Rheinland wurde stets in den (Berufunsgs)prozessen freigesprochen. Nun aber waren die PIP-Opfer erfolgreich – also erstmals vor einem Berufungsgericht. In der Urteilsbegründung hieß es, der TÜV Rheinland hätte das Material gemäß der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung prüfen müssen. In Zahlen heißt das: Die Klägerinnen erhalten zusammen rund 60 Millionen Euro Schadensersatz.

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