Neuer Berufungsprozess im PIP-Skandal

Seit 10 Jahren kämpfen betroffene Frauen im Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothese (PIP) um Schadensersatz. In Frankreich, genauer am Pariser Berufungsgericht, beginnt nun ein weiterer Prozess gegen den TÜV Rheinland. Er hatte die Qualitätssicherung der Implantate vorgenomen und sie mit dem europäischen CE-Siegel zertifiziert. Bisher wurde er in den (Berufunsgs)prozessen freigesprochen. Der Anwalt der französischen Geschädigten erklärte nun, der TÜV Rheinland sei zwar ein Opfer des Betrugs, hätte die Vertuschung der Män­gel aber entdecken müssen.

Frauen weltweit betroffen

Hat der TÜV Rheinland also seine Aufsichtspflichten vernachlässigt? Um diese Frage drehte es sich stets in den Prozessen. Doch erfolglos, nicht nur in Deutschland. Nein, urteilte 2018 das oberste französische Gericht in Aix-en-Provence. Wie geht es diesmal aus? 400.000 Frauen in 71 Ländern der Welt sind beroffen, davon Tausende auch in Deutschland.

Implantate mit Bausilikon gefüllt

Das französische Unternehmen PIP hatte von 2001 bis 2010 seine Brustimplantate mit billigem Bausilikon befüllt. Auch die zusätzliche Beschichtung der Hüllen wurde eingespart. Die Implantate rissen nicht nur häufig, sondern schwitzten auch vermehrt Silkon ins Gewebe aus. PIP-Opfer litten an Entzündungen und Verhärtungen der Brust, weitere Operationen wurden notwendig. Die Gefahr von Folgerkrankungen ist nicht auszuschließen. Die weitaus meisten Opfer haben keinerlei Schadensersatzzahlungen erhalten.

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