Im seit zehn Jahren schwelenden Rechtsstreit um Schadenersatz für Patientinnen, denen mit billigem Industriesilikon gefüllt Brustimplantate der französischen Firma PIP eingesetzt wurden, erzielte eine Klägerin nun Erfolg vorm BGH.
Die AOK Bayern hatte für 26 Patientinnen die Operationskosten zur Entfernung der gesundheitsschädlichen, reißanfälligen Implantate übernommen und forderte dafür über 50.000 Euro als Schadenersatz.
BGH hebt Urteil auf
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hatte eine Haftung des TÜV Rheinland allerdings ausgeschlossen. Der BGH hob dieses Urteil nun auf. Nun muss das OLG erneut prüfen, ob eine Haftung infrage kommt.