PIP-Skandal erneut vor Gericht

Der Schadensersatzprozess im Skandal um die mit minderwertigem Industrie-Silikon gefüllten Brustimplantate der französischen Firma PIP geht in die nächste Runde. Es begann 2010. Etlichen betroffenen Frauen mussten die Implantate wieder entfernt werden, dennoch sind viele schwer erkrankt und die Langzeitfolgen nicht absehbar. Den ganzen Fall haben wir in unserem Buch „Geschädigt statt geheilt“ aufgearbeitet.

Klage auf Schadensersatz vor BGH

Die AOK Bayern, die die Operationskosten von 26 Frauen getragen hat, fordert nun Schadensersatz über 50.000 Euro vom TÜV Rheinland, der die PIP-Implantate seinerzeit zertifiziert hatte. Vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Nürnberg blieb die Klage erfolglos. Der Revisionsprozess muss nun vom BGH entschieden werden. In einem anderen Fall im Juni 2017 hatte er die Klage allerdings abgewiesen. Auch der EuGH hatte zuvor so entschieden.

Anspruch nach deutschem Recht?

Stets hieß es, der TÜV sei nicht zu einer Überprüfung verpflichtet gewesen, da ihm keine konkreten Mängel vorgelegen hätten. Das neue Verfahren erweist sich nun aber offenbar als deutlich komplexer und schwieriger. Es soll erneut geprüft werden, ob es im deutschen Recht doch eine Anspruchsgrundlage für die Schadenersatzklage gibt. Es bleibt spannend.

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