BGH: Patientenmörder Niels Högel rechtskräftig verurteilt

Die Verfahren zogen sich jahrelang hin, jetzt ist der Schlusspunkt gesetzt. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes hat im September 2020 die Revision des früheren Krankenpflegers Niels Högel verworfen. Das Landgericht Oldenburg hatte ihn im Juni 2019 wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei stellte es eine besondere Schwere der Schuld fest. Im Fall Högel geht es um die bisher folgenschwersten Taten eines deutschen Serienmörders. Sie werden in unserem Buch „Geschädigt statt geheilt“ neben zahlreichen ähnlichen Vorgängen in Heimen und Krankenhäusern dargestellt.

Högel hatte in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst weit außerhalb seiner Kompetenzen vielen Patientinnen und Patienten medizinisch nicht indizierte Medikamente verabreicht, die oft zu einem Herzstillstand und zum Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Högels Absicht war es, sich anschließend mit der Reanimation zu befassen und dafür von Kolleginnen und Kollegen bewundert zu werden. Allerdings waren die Wiederbelebungsversuche meist nicht erfolgreich. Weshalb man Högel immer wieder gewähren ließ und Warnhinweise nicht ernst nahm, muss noch aufgeklärt werden. Verfahren gegen passiv bleibende MitarbeiterInnen der beiden Kliniken stehen noch aus.

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