Solch eine Entscheidung ist ein Signal. Das ging nicht ohne langen zähen Kampf, doch schließlich hat er sich gegen den Staat durchgesetzt: Gustl Mollath bekommt vom Freistaat Bayern 600.000 Euro, und zwar zusätzlich zu den 70.000 Euro, die der ihm schon vorher gezahlt hatte. Als Ausgleich dafür, dass Mollath mehr als sieben Jahre lang in Psychiatrieanstalten Bayerns leben musste, obwohl es dafür keinen Grund gab. Zurückzuführen war das auch seine frühere Frau; sie hatte dafür den Grundstein dafür gelegt, dass mehrere Ärzte bei Gustl Mollath aufgrund grob fehlerhafter Gutachten Wahnvorstellungen diagnostizierten. Zudem war Mollaths elterliches Haus ohne sein Wissen verkauft worden. Der Fall hatte weit über Bayern hinaus Aufsehen erregt und erhebliche Kritik erregt.
Ein Fall im Buch „Geschädigt statt geheilt“
In unserem Buch „Geschädigt statt geheilt“ handelt ein Kapitel von Mollaths Schicksal und dem Versagen der Justiz, der Politik und vieler Psychiater. Dabei zeigen wir auch, dass nicht nur der inzwischen 63-jährige Mollath zum Opfer wurde. Vielmehr gibt es in der deutschen Psychiatrie mehrere ähnliche Fälle, doch sind sie nicht so bekannt. Zur Sprache kommt im Buch ebenso, dass die Entschädigung für zu Unrecht erlittene Haft und nicht indizierte Klinikaufenthalte nur 25 Euro pro Tag beträgt – und davon werden noch 6 Euro für Verpflegung abgezogen. In anderen Staaten muss dafür zu Recht deutlich mehr gezahlt werden.