Weltweit sind etwa 400.000 Frauen betroffen, in Frankreich 18.000, in Deutschland rund 5000. Sie erhielten gefälschte, mit Bausilikon befüllte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP. Viele wurden schwer krank – die wenigsten erhielten bisher Schadensersatz. Während der TÜV Rheinland, der die Fake-Implantate geprüft und mit dem CE-Zeichen zertifiziert hatte, in Deutschland bisher stets freigesprochen wurde, konnten betroffene Frauen in Frankreich Erfolge vor Gericht erzielen.
Zwei neue Urteile stärken die PIP-Opfer
Im Oktober 2018 hob Frankreichs höchstes Gericht, der Pariser Court de Cassation, das Urteil eines Berufungsgerichts auf: 1700 PIP-Frauen müssen das vom TÜV gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 5,7 Millionen Euro nicht zurückzahlen. Das Verfahren wird neu aufgerollt (Näheres: Zeit Online vom 10.10.18). Ende November 2018 verurteilte ein Pariser Gericht den TÜV Rheinland zu Entschädigungszahlungen in Höhe von rund drei Millionen Euro an 400 schwedische Klägerinnen (Näheres: Deutschland Today vom 29.11.18). Der TÜV ging in Berufung.
Der ganze Fall: Siehe in unserem Buch „Geschädigt statt geheilt“? das Kapitel „PIP – gefälschte Brustimplantate zerstören die Gesundheit vieler Frauen“.