PIP-Opfer: Niederlage für den TÜV Rheinland in Frankreich

Weltweit sind etwa 400.000 Frauen betroffen, in Frankreich 18.000, in Deutschland rund 5000. Sie erhielten gefälschte, mit Bausilikon befüllte Brustimplantate des französischen Herstellers PIP. Viele wurden schwer krank – die wenigsten erhielten bisher Schadensersatz. Während der TÜV Rheinland, der die Fake-Implantate geprüft und mit dem CE-Zeichen zertifiziert hatte, in Deutschland bisher stets freigesprochen wurde, konnten betroffene Frauen in Frankreich Erfolge vor Gericht erzielen.

Zwei neue Urteile stärken die PIP-Opfer

Im Oktober 2018 hob Frankreichs höchstes Gericht, der Pariser Court de Cassation, das Urteil eines Berufungsgerichts auf: 1700 PIP-Frauen müssen das vom TÜV gezahlte Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 5,7 Millionen Euro nicht zurückzahlen. Das Verfahren wird neu aufgerollt (Näheres: Zeit Online vom 10.10.18). Ende November 2018 verurteilte ein Pariser Gericht den TÜV Rheinland zu Entschädigungszahlungen in Höhe von rund drei Millionen Euro an 400 schwedische Klägerinnen (Näheres: Deutschland Today vom 29.11.18). Der TÜV ging in Berufung.

Der ganze Fall: Siehe in unserem Buch „Geschädigt statt geheilt“? das Kapitel „PIP – gefälschte Brustimplantate zerstören die Gesundheit vieler Frauen“.

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